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   BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11   

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https://dejure.org/2011,4946
BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11 (https://dejure.org/2011,4946)
BGH, Entscheidung vom 19.10.2011 - 1 StR 476/11 (https://dejure.org/2011,4946)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 476/11 (https://dejure.org/2011,4946)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 136 StPO; § 163a StPO; § 72 StPO; § 136a StPO
    Pflicht zur Belehrung des Beschuldigten (Beschuldigtenbegriff: Beurteilungsspielraum insbesondere bei Tötungsdelikten; Verwertungsverbot bei mangelnder Belehrung: Auswirkung auf die spätere Erhebung eines Sachverständigenbeweises; Widerspruchslösung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 136 StPO
    Beweisverwertungverbot im Strafverfahren: Beurteilungsspielraum der Strafverfolgungsbehörde hinsichtlich des Übergangs von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung

  • Wolters Kluwer

    Übergang von der Zeugenvernehmung zur Beschuldigtenvernehmung bei ernstlichem Inbetrachtkommen der belehrten Person als Täter der untersuchten Straftat

  • rewis.io

    Beweisverwertungverbot im Strafverfahren: Beurteilungsspielraum der Strafverfolgungsbehörde hinsichtlich des Übergangs von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweisverwertungverbot im Strafverfahren: Beurteilungsspielraum der Strafverfolgungsbehörde hinsichtlich des Übergangs von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 136
    Übergang von der Zeugenvernehmung zur Beschuldigtenvernehmung bei ernstlichem Inbetrachtkommen der belehrten Person als Täter der untersuchten Straftat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Kurzanmerkung)

    Die Zyniker (?) vom 1. Strafsenat, oder verstehe ich es nur nicht….

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11
    Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.; BGH, Beschluss vom 10. September 2004 - 1 StR 304/04, NStZ-RR 2004, 368) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11
    Denn der Vernommene wird hierdurch nicht vorschnell mit einem Ermittlungsverfahren überzogen, das erhebliche nachteilige Konsequenzen für ihn haben kann (BGHSt 51, 367, 372).
  • BGH, 31.05.1990 - 4 StR 112/90

    Vereidigung eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11
    Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.; BGH, Beschluss vom 10. September 2004 - 1 StR 304/04, NStZ-RR 2004, 368) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • BGH, 10.09.2004 - 1 StR 304/04
    Auszug aus BGH, 19.10.2011 - 1 StR 476/11
    Die Grenzen des Beurteilungsspielraums sind - gerade bei Tötungsdelikten - erst dann überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird (BGHSt 37, 48, 51 f.; BGH, Beschluss vom 10. September 2004 - 1 StR 304/04, NStZ-RR 2004, 368) und auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGH, Urteil vom 21. Juli 1994 - 1 StR 83/94, BGHR StPO § 136 Belehrung 6).
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Falls jedoch der Tatverdacht so stark ist, dass die Strafverfolgungsbehörde andernfalls willkürlich die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreiten würde, ist es verfahrensfehlerhaft, wenn sie dennoch nicht zur Beschuldigtenvernehmung übergeht (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 3. Juli 2007 - 1 StR 3/07, BGHSt 51, 367 Rn. 17 ff. mwN; Beschluss vom 18. Juli 2007 - 1 StR 280/07, NStZ 2008, 48 f.; Urteil vom 18. Dezember 2008 - 4 StR 455/08, BGHSt 53, 112 Rn. 9; Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 476/11, NStZ-RR 2012, 49 f.; KK/Griesbaum, StPO, 8. Aufl., § 163a Rn. 2).
  • LG Hannover, 23.01.2017 - 70 Qs 6/17

    Pflichtverteidiger, Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage,

    Die Grenzen des Beurteilungspielraums sind jedoch überschritten, wenn trotz starken Tatverdachts nicht von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung übergegangen wird oder auf diese Weise die Beschuldigtenrechte umgangen werden (BGH NStZ-RR 2012, 49).
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